NDA German

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

für Zusammenarbeit im Bereich Kosmetik Lohnherstellung

 

 

BioCosmetics Germany

P7 2–3, 68161 Mannheim, Deutschland

und

(Firma / Name / Adresse Kunde) ______________________________

 

  • 1 Zweck der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt den Schutz vertraulicher Informationen im Rahmen von Gesprächen, Verhandlungen und Projekten, insbesondere zur Entwicklung, Herstellung und Vermarktung kosmetischer Produkte (Private Label / White Label).

  • 2 Vertrauliche Informationen

Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere Rezepturen, Formulierungen, Entwicklungsdaten, Herstellverfahren, Rohstoffquellen, Lieferanten, Preise, Kalkulationen, Kunden- und Vertriebsinformationen sowie Geschäftsstrategien.

  • 3 Pflichten der empfangenden Partei

Alle vertraulichen Informationen sind streng geheim zu halten und ausschließlich für den Projektzweck zu verwenden. Mitarbeiter und Partner sind entsprechend zu verpflichten.

  • 4 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn sie zur Projektdurchführung erforderlich ist und der Dritte schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde.

  • 5 Ausnahmen

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits vorher bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

  • 6 Bestehendes Know-how

Alle vor der Zusammenarbeit bestehenden Rezepturen, Entwicklungen und das Know-how von BioCosmetics Germany bleiben deren Eigentum, auch wenn ähnliche Produkte im Projekt entstehen.

  • 7 Eingebrachte Inhalte des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber eigene Konzepte, Rezepturen, Ideen oder Unterlagen zur Verfügung stellt, bleiben diese im Eigentum des Auftraggebers.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

BioCosmetics Germany verpflichtet sich, solche kundenspezifischen Inhalte nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Eine Prüfung auf bestehende Schutzrechte oder Exklusivitäten erfolgt nicht.

Sollten eingebrachte Inhalte ganz oder teilweise mit bereits bestehenden Formulierungen, Standardrezepturen oder Know-how von BioCosmetics Germany übereinstimmen, begründet dies keinen Anspruch auf Eigentum, Exklusivität oder Herausgabe.

  • 8 Bestehendes Know-how, ähnliche Entwicklungen und Exklusivität

Die Parteien erkennen an, dass BioCosmetics Germany über umfangreiches, über viele Jahre entwickeltes eigenes Know-how verfügt. Dazu gehören insbesondere bestehende Rezepturen, Basisformulierungen, Herstellverfahren, Rohstoffkenntnisse, Qualitätsprozesse, Verpackungserfahrung, Kalkulationsmodelle und interne Entwicklungsdaten („Bestands-Know-how“).

Dieses Bestands-Know-how bleibt ausschließlich Eigentum von BioCosmetics Germany und wird durch diese Vereinbarung nicht auf den Auftraggeber übertragen.

Im Bereich kosmetischer Produkte können aufgrund ähnlicher Rohstoffe, gesetzlicher Anforderungen, Marktstandards und technischer Notwendigkeiten ähnliche oder vergleichbare Formulierungen entstehen. BioCosmetics Germany ist daher berechtigt, eigene, ähnliche oder unabhängig entwickelte Produkte für sich selbst oder für andere Kunden zu entwickeln, herzustellen und anzubieten, sofern hierbei keine spezifischen vertraulichen Informationen des Auftraggebers verwendet oder offengelegt werden.

Eine Exklusivität zugunsten des Auftraggebers besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine solche Exklusivität muss mindestens Produkt, Rezeptur, Gebiet, Dauer, Mindestabnahmemenge und Vergütung eindeutig regeln.

Ohne eine solche schriftliche Exklusivitätsvereinbarung bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers auf Unterlassung, Sperrung ähnlicher Entwicklungen, Offenlegung interner Rezepturen, Lieferanteninformationen oder Herstellverfahren.

  • 9 Vertragsstrafe und Schadensersatz

Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  • 10 Dauer

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Unabhängig davon bleiben Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Rezepturen, Herstellverfahren und Know-how von BioCosmetics Germany, auch über diesen Zeitraum hinaus geschützt, soweit sie nicht öffentlich bekannt werden.

  • 11 Rückgabe von Unterlagen

Alle vertraulichen Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

  • 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim. Änderungen sind auch digital gültig.

 

Ort, Datum: ______________________________

 

BioCosmetics Germany: ______________________________

 

Kunde: ______________________________