AGB

BioCosmetics Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Private Label & White Label Lohnherstellung

BioCosmetics-Germany

P7 2–3 · 68161 Mannheim · Deutschland · Stand: Mai 2026

 

§1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der BioCosmetics Germany im Bereich der Kosmetik-Lohnherstellung, insbesondere Private Label und White Label.
  2. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn BioCosmetics Germany in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber. Über Änderungen der AGB wird BioCosmetics Germany den Auftraggeber informieren; die geänderte Fassung gilt ab dem nächsten Folgeauftrag.

§2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von BioCosmetics Germany sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, unterschriebene Proforma-Rechnung oder schriftliche Produktionsfreigabe zustande.
  3. Eine unterschriebene Proforma-Rechnung gilt als verbindliche Bestellung.
  4. Alle von BioCosmetics Germany erstellten Unterlagen, Rezepturen, Konzepte, Kalkulationen, Designs und Muster bleiben geistiges Eigentum von BioCosmetics Germany, soweit diese ausschließlich von BioCosmetics Germany entwickelt wurden. Vom Auftraggeber eingebrachte eigene Unterlagen, Designs oder Konzepte verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
  5. BioCosmetics Germany ist berechtigt, vor Beginn von Entwicklungs- oder Produktionsleistungen die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung einschließlich Anlagen zu verlangen.

§3. Leistungsumfang und Projektbasis

  1. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und/oder Herstellung kosmetischer Produkte gemäß individuell vereinbarter Spezifikation.
  2. Die Herstellung erfolgt nach der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 und unter Berücksichtigung der GMP-Grundsätze gemäß ISO 22716.
  3. Mindestmengen, Verpackungen, Rezepturstand, Preise, Lieferzeiten und besondere Anforderungen werden projektbezogen individuell festgelegt.
  4. Eine Entwicklungsleistung verpflichtet nicht automatisch zur Produktionsbeauftragung.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Markterfolg, Wiederverkaufserfolg oder Akzeptanz durch Endkunden, wird nicht geschuldet.

§4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Markenrechte, Produktnamen, Designs, Texte, Claims, Druckdaten und die rechtliche Zulässigkeit seiner eingebrachten Inhalte.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalte von Etiketten, Verpackungen, Werbematerialien und sonstigen Verkaufsunterlagen, sofern diese vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden.
  3. Bereitgestellte Verpackungen, Rohstoffe, Designs oder Materialien werden von BioCosmetics Germany nicht auf rechtliche Schutzrechte, Markenrechte, Patente, Geschmacksmuster oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit geprüft.
  4. Verzögerungen durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten; vereinbarte Liefer- und Produktionsfristen verlängern sich entsprechend.
  5. Erfolgt über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen trotz Aufforderung keine Rückmeldung des Auftraggebers, kann das Projekt pausiert oder beendet werden. Bereits entstandene Kosten sind zu erstatten.

§5. Rezepturen und Entwicklung

  1. Standardrezepturen, Basisformulierungen, Herstellverfahren und internes Know-how bleiben ausschließlich Eigentum von BioCosmetics Germany.
  2. Individuelle Entwicklungen werden gesondert berechnet und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  3. Eine Herausgabe von Rezepturen an den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Exklusivität einer Rezeptur oder Formulierung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann an Mindestabnahmemengen, Laufzeiten oder gesonderte Vergütungen gebunden sein.
  5. BioCosmetics Germany ist berechtigt, ähnliche oder vergleichbare Formulierungen für andere Auftraggeber zu entwickeln, sofern keine schriftliche Exklusivität vereinbart wurde.
  6. Branchenübliche Grundrezepturen, Standardkombinationen kosmetischer Wirkstoffe und allgemein bekannte Formulierungsprinzipien bleiben im freien Know-how von BioCosmetics Germany.

§6. Muster, Freigaben und Abweichungen

  1. Muster dienen als Referenz und stellen keine Garantie für eine absolut identische Reproduzierbarkeit in der Serienproduktion dar.
  2. Naturbedingte oder produktionsübliche Abweichungen in Farbe, Konsistenz, Duft, Viskosität oder optischem Erscheinungsbild stellen keinen Mangel dar, sofern Qualität, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Produktes nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Mit schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber wird die Produktionsgrundlage verbindlich bestätigt.
  4. Änderungen nach Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen und Liefertermine verschieben.
  5. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und werden entsprechend berechnet oder gutgeschrieben.

§7. Preise, Zahlung und Stornierung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Entwicklungs-, Muster-, Analyse-, Dokumentations-, Verpackungs-, Etikettierungs- und Sonderleistungen werden separat berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % vor Produktionsbeginn.
  4. Bei Zahlungsverzug ist BioCosmetics Germany berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen, bis der rückständige Betrag vollständig beglichen ist.
  5. Im Falle eines Projektabbruchs durch den Auftraggeber sind alle bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere Entwicklung, Muster, Rohstoffe, Verpackungen, Arbeitszeit und beauftragte Leistungen Dritter, vollständig zu tragen.
  6. Bereits beschaffte Rohstoffe, Verpackungen oder beauftragte Leistungen Dritter werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.
  7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB geschuldet. Zusätzlich kann eine Mahnpauschale von 40,00 € gemäß §288 Abs. 5 BGB berechnet werden.

§8. Lieferung und Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Lieferzeiten hängen von der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers sowie von der Verfügbarkeit von Rohstoffen, Verpackungsmaterialien und externen Lieferanten ab.
  3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk Mannheim. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber, den Versanddienstleister oder den beauftragten Frachtführer auf den Auftraggeber über.
  5. Transport, Versicherung, Zollabwicklung und sonstige Nebenkosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§9. Lagerung und Abruf

  1. Fertiggestellte Ware ist vom Auftraggeber zeitnah (Max. innerhalb 14 Tage) nach Mitteilung der Fertigstellung oder Versandbereitschaft abzunehmen.
  2. Eine kostenfreie Lagerung durch BioCosmetics Germany erfolgt maximal für 14 Kalendertage nach Mitteilung der Versandbereitschaft, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Nach Ablauf dieser Frist können angemessene Lagerkosten berechnet oder die Ware zur sofortigen Abnahme fällig gestellt werden.
  4. BioCosmetics Germany ist nach angemessener Fristsetzung berechtigt, nicht abgenommene Waren auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder zu entsorgen, sofern eine weitere Lagerung wirtschaftlich, hygienisch oder wegen Haltbarkeit/Mindesthaltbarkeit unzumutbar ist.

§10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von BioCosmetics Germany.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, bevor vollständige Zahlung erfolgt ist.
  3. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber an BioCosmetics Germany ab.

§11. Gewährleistung und Mängelanzeige

  1. Die gelieferte Ware ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Eingang zu prüfen (§§ 377, 381 HGB).
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Für versteckte Mängel gilt die gesetzliche Frist ab Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von BioCosmetics Germany Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Natürliche oder produktionsübliche Abweichungen gemäß §6 begründen keine Mängelansprüche.
  5. Ansprüche wegen Mängeln verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung oder mit Ablauf der vereinbarten Haltbarkeit, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, soweit gesetzlich zulässig.

§12. Haftung und Verzugszinsen

  1. BioCosmetics Germany haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BioCosmetics Germany nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für typische, vorhersehbare Schäden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Keine Haftung besteht für Werbeaussagen, Etiketten, Designs, Marken, Produktnamen, Claims oder sonstige Inhalte des Auftraggebers.
  6. Soweit gesetzlich zulässig, haftet BioCosmetics Germany nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus vom Auftraggeber eingebrachten Rezepturen, Formulierungen, Konzepten, Texten, Logos, Druckdaten oder sonstigen Materialien entstehen.

§13. Produkthaftung und Verkehrsfähigkeit

  1. Der Auftraggeber ist Inverkehrbringer im Sinne der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, sofern er auf dem Produkt als verantwortliche Person oder Marke auftritt oder dies vertraglich so vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung, Werbeaussagen, Markenauftritt, Produktkommunikation und die rechtliche Zulässigkeit seiner Produktpräsentation, sofern diese nicht ausdrücklich von BioCosmetics Germany übernommen wurde.
  3. CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbewertung, PIF, Etikettenprüfung oder sonstige regulatorische Dienstleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich beauftragt wurden.
  4. BioCosmetics Germany haftet nicht für Verstöße gegen regulatorische Anforderungen, die nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber oder durch von ihm veranlasste Änderungen verursacht werden.
  5. Der Auftraggeber stellt BioCosmetics Germany von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte oder Kennzeichnungspflichten entstehen.

§14. Vertraulichkeit

  1. Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen beider Vertragsparteien sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Projektzweck zu verwenden.
  2. Dies umfasst insbesondere Rezepturen, Herstellverfahren, Rohstoffquellen, Lieferanten, Preise, Kalkulationen, Produktionsdaten und Geschäftsstrategien beider Parteien.
  3. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn sie zur Projektdurchführung erforderlich ist und der Dritte zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde.
  4. Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
  5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Rezepturen, Herstellverfahren und geschäftliches Know-how bleiben darüber hinaus geschützt, solange sie nicht öffentlich bekannt werden.
  6. Die Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen an Wettbewerber oder Dritte bleibt untersagt.

§15. Datenschutz

  1. BioCosmetics Germany verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zweckgebunden zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Die erhobenen Daten, insbesondere Name, Kontaktdaten, Unternehmensdaten und Zahlungsdaten, werden nur so lange gespeichert, wie es zur Vertragsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, etwa an Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister, Steuerberater oder Behörden, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BioCosmetics Germany auf der Webseite.
Der Auftraggeber hat nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Anfragen können an contact@biocosmetics-germany.de gerichtet werden.

§16. Chargenprotokoll und GMP-Dokumentation

  1. BioCosmetics Germany erstellt für Produktionschargen interne Chargen- und Herstellunterlagen nach den betrieblichen Qualitätsprozessen und unter Berücksichtigung der ISO 22716.
  2. Chargenprotokolle und Produktionsdokumentationen werden von BioCosmetics Germany für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.
  3. Der Auftraggeber kann auf schriftlichen Antrag Einsicht in die ihn betreffenden chargenbezogenen Informationen erhalten, sofern ein berechtigtes Interesse, etwa Produktrückruf oder Behördenanfrage, nachgewiesen wird und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von BioCosmetics Germany entgegenstehen.
  4. BioCosmetics Germany ist berechtigt, für Zwecke der Qualitätssicherung Rückstellmuster jeder Charge für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.
  5. Interne Prüfungen, Laboruntersuchungen, Rezepturdaten, Herstellprotokolle und sonstige interne Unterlagen von BioCosmetics Germany gelten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Ein Anspruch auf Herausgabe vollständiger interner Unterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend erforderlich ist.

§17. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt entbinden BioCosmetics Germany für die Dauer der Störung vorübergehend von der Leistungspflicht, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Lieferengpässe, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Verbote, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Energieausfälle, IT-Angriffe, Streiks und Betriebsstörungen, die BioCosmetics Germany nicht zu vertreten hat.
  3. BioCosmetics Germany informiert den Auftraggeber über das Eintreten eines solchen Ereignisses und teilt, soweit möglich, die voraussichtliche Dauer mit. Dauert das Ereignis länger als 8 Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

§18. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Digitale Vereinbarungen, insbesondere E-Mail oder elektronische Signatur, sind der Schriftform gleichgestellt, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

BioCosmetics Germany · P7 2–3, 68161 Mannheim · Stand: Mai 2026 · Alle Angaben vorbehaltlich rechtlicher Änderungen